Schutzvertrag & Schutzgebühren
Unsere Tiere ziehen mit Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr ins neue Zuhause.
Die Schutzgebühren verschaffen uns keine finanziellen Gewinne, sondern decken lediglich anteilig die Kosten, welche uns durch Unterbringung, Versorgung, Futter und tierärztliche Betreuung unserer Bewohner entstehen. Sie sollen darüber hinaus sicherstellen, dass die finanziellen Voraussetzungen für eine verantwortliche Tierhaltung gegeben sind. Unlautere Absichten, wie z.B. eine kommerzielle Weitergabe an Tierversuchsanstalten, sollen verhindert werden.
Die medizinische Grundversorgung unserer Tiere schließt das Impfen, Chippen und die Behandlung gegen Endo- sowie Ektoparasiten ein. Desweiteren veranlassen wir sofern nötig weitere Behandlungen durch unseren Tierarzt (wie Zahnsanierungen, Ultraschall etc.) oder externe Spezialisten (bspw. bei Augenproblemen oder größeren operativen Eingriffen).
Unsere Katzen werden weiterhin auf FIV und FeLV getestet sowie - sobald es Alter und Größe erlauben - kastriert.
Alle Hunde, die wir aus unseren Partnertierheimen übernehmen, werden per Blutuntersuchung auf Auslandskrankheiten getestet und bei Bedarf entsprechend behandelt.
Mit Stand 1. Januar 2024 gelten bei Vermittlung im Tierheim Hage folgende Schutzgebühren:
Für unsere Hunde wird eine Schutzgebühr von 400,00 € erhoben.
Für unsere Katzen erheben wir eine Schutzgebühr von 140,00 €.
Unsere Hunde vermitteln wir geimpft, gechipt und entwurmt. Hunde werden von uns auf entsprechende Reisekrankheiten getestet und ggf. behandelt.
Unsere Katzen werden vor Vermittlung geimpft, gechipt, entwurmt, (sobald es Alter und Gewicht erlauben) kastriert sowie auf FIV und FeLV getestet.