So helfen Sie uns
So spenden Sie Geld
Ihr regelmäßiger Mitgliedsbeitrag trägt dazu bei, dass wir auch in Zukunft unsere umfangreichen Aufgaben im praktischen und politischen Tierschutz wahrnehmen können.
Der Mindestbeitrag beträgt 20 Euro.
Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt - ein Vorteil auch für Sie, denn jede Spende ist durch diese Einstufung steuerabzugsfähig.
Damit Sie laufend über unsere politische und praktische Tierschutzarbeit informiert werden, erhalten Sie kostenlos viermal jährlich unsere Zeitschrift 'Das Recht der Tiere' und regelmäßige Rundschreiben von unserem Tierheim, die Sie über die aktuellen Aktivitäten vom Tierheim Hage informieren.
Den Mitgliedsantrag können Sie hier ganz einfach online ausfüllen.
Druckexemplare liegen für Sie auch direkt bei uns im Tierheim bereit.
Gern halten wir Sie über Vereinsaktivitäten und aktuelle Geschehnisse in unserem Tierheim auf dem Laufenden. Geben Sie im Antragsformular dafür bitte an, ob Sie unser kostenloses Vereinsmagazin „Das Recht der Tiere“ und/oder unregelmäßige Infopost erhalten möchten.
*Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt – Ein Vorteil auch für Sie, denn Ihre Spende ist dadurch steuerlich absetzbar.
Als gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein sind wir auf jede Spende angewiesen
Nur durch Spenden sind wir in der Lage, die immensen Kosten für Unterbringung, Futter, Medikamente und Tierarzt zu bezahlen, Kastrationsaktionen für herrenlose Katzen durchzuführen, mit der 2015 gegründeten Tiertafel hilfsbedürftige Menschen und ihren Tieren zu helfen oder notwendige Reparaturen/Sanierungen an unserem Tierheim vorzunehmen.
Mit Ihrer Spende tragen Sie wesentlich dazu bei, dass wir auch weiterhin Tieren in Not helfen können. Sie können entweder allgemein oder zweckgebunden (Tiertafel/Tierarztkosten/Baumaßnahmen/Futter) spenden.
Ob zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zum bestandenen Examen: Mit einer Geschenkpatenschaft zu einem von Ihnen gewählten Betrag können Sie einem Tierfreund eine große Freude machen.
Und wenn Sie uns Ihre Anschrift mitteilen, senden wir Ihnen auch gerne eine Spendenbescheinigung zu.
Ihre Beiträge und Spenden sind übrigens steuerlich absetzbar. Der bmt trägt das Siegel des Deutschen Spendenrates, ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt sowie von der Erbschaftssteuer befreit.
Unser Spendenkonto:
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
IBAN: DE51 2836 1592 6302 0203 00
BIC: GENODEF1MAR
Raiffeisen Volksbank Fresena eG
Paypal-Spenden an unser Tierheim sind über diesen diesen Link möglich.
Jedes Tier, das wir bei uns aufnehmen, wird in unserem Tierheim fürsorglich und bestmöglich betreut. Die meisten unserer Schützlinge finden bereits nach wenigen Wochen bzw. Monaten wieder ein neues Zuhause. Doch es gibt in unserem Tierheim auch Tiere, die aufgrund ihres Alters, einer chronischen Krankheit oder unerwünschten Verhaltensauffälligkeiten, schlechte Vermittlungschancen haben.
Es sind Tiere, die oft wenig Glück im Leben hatten: körperliche oder seelische Misshandlung, Vernachlässigung oder der Verlust der Bezugsperson - die Gründe, warum ein Vierbeiner an Körper und Seele erkrankt und letztendlich unvermittelbar wird, sind vielfältig. Diese Erfahrungen können wir den Tieren leider nicht mehr nehmen, aber wir können gemeinsam mit Ihnen eines tun: Dafür sorgen, dass es diesen Tieren zukünftig an nichts mangelt, sie es die eine kostenintensive Behandlung/Operation, das Spezialfutter oder die Medikamente, die sie dauerhaft benötigen und die regelmäßige medizinische Kontrolle, all diese Kosten tragen wir nicht nur im Tierheim, sondern auch nach einer Vermittlung.
Welches Tier Sie mit einer Patenschaft unterstützen, bestimmen Sie selbst. Sie erhalten eine individuelle Patenurkunde. Selbstverständlich informieren wir Sie über alle Veränderungen, die Ihr Patentier betreffen. Natürlich erhält in unserem Tierheim jeder Bewohner die OP, das Futter oder das Medikament, das er benötigt, ganz unabhängig davon, ob das Tier einen Paten hat oder nicht. Mit der Übernahme einer Tierpatenschaft unterstützen Sie uns jedoch bei den sehr hohen Kosten, die unsere Langzeitbewohner verursachen.
Der Mindestbeitrag für eine Tierpatenschaft beträgt 10,- Euro monatlich.
Tierpaten erhalten am Anfang des Folgejahres automatisch eine Sammel-Spendenbescheinigung über die Höhe des gezahlten Beitrags.
Übrigens sind Tierpatenschaften auch wunderbare Geschenke für Tierfreunde, die schon alles haben.
Sie suchen noch nach dem passenden Geschenk zum Geburts-, Jahres- oder anderem Feiertag? Die zu beschenkende Person hat ein großes Herz für Tiere, selbst schon alles zum Glücklichsein und gibt sowieso viel lieber als selbst zu bekommen?
Da haben wir genau das Richtige, denn eine Tierpatenschaft macht doppelt glücklich!
Melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit wir dem Geburtstagskind die entsprechende Patenurkunde inklusive Fotos und Steckbrief des ausgewählten Patentieres zuschicken können.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04938- 425 und via Mail an tierheim-hage@t-online.de
Patenschaft für unsere Tiere sind ab einem monatlichen Beitrag von 10,- Euro erhältlich und können als Jahrespatenschaften angelegt werden. Ob die Patenschaft anschließend weitergeführt wird, entscheiden Sie selbst!
*Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt – Ein Vorteil auch für Sie, denn Ihre Spende ist dadurch steuerlich absetzbar.
Neben dem Engagement unserer Mitglieder, Spender und Paten sind wir auch auf die Unterstützung von Firmen und Unternehmen angewiesen. Soziales Engagement wird heutzutage in vielen Firmen großgeschrieben und von Kunden und Partnern gleichermaßen positiv bewertet.
Mit einer Geldspende geben Sie uns die Möglichkeit, die Spende dort einzusetzen, wo sie gerade am nötigsten gebraucht wird.
Jedes Unternehmen verfügt über ein Netzwerk von Kunden und Geschäftspartnern. Dieses kann für den guten Zweck genutzt werden. Stellen Sie Spendenboxen in Ihren Geschäftsräumen oder initiieren Sie eine Sammel-Spendenaktion und bitten Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner, die Aktion zu unterstützen.
Sie sind Fotograf, Grafiker oder Hundefriseur, Gärtner oder Elektriker? Neben Sachspenden freuen wir uns auch immer, wenn uns sogenannte Dienstleistungen angeboten werden. Und selbst wenn wir aktuell keinen Bedarf haben sollten, ist es immer eine Erleichterung, wenn man für den Fall der Fälle einen Fachmann in petto hat.
Jede Spendendose hilft uns bei der Versorgung unserer Schützlinge. In einigen Geschäften, Restaurants oder Praxen ist es möglich, eine Spendendose aufzustellen. Wenn auch Sie ein Geschäft oder eine Einrichtung kennen, die bereit ist, unser Tierheim zu unterstützen, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Mit relativ geringem Aufwand kann man so Tieren in Not helfen.
Möchten Sie uns helfen und eine Spendendose aufstellen? Melden Sie sich gerne telefonisch unter 04938-425 oder gerne über unsere E-Mail Adresse: tierheim-hage@t-online.de bei uns!
Lieben Dank :)
Der Trägerverein unseres Tierheims, der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt e.V.), wurde 2022 stolze 100 Jahre alt und gehört zu den großen Tierschutzorganisationen in Deutschland.
Unser Trägerverein ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und wird neben der jährlichen Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer auch noch einmal von Wirtschaftsprüfern des Deutschen Spendenrates überprüft. Der bmt e.V. und seine ihm angeschlossenen Tierheime und Geschäftsstellen gehen sehr verantwortungsvoll mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen um. Wir geben nur 4% bis 5% der Einnahmen für Verwaltungs- und Werbungskosten aus. Das ist mit großem Abstand der niedrigste Wert aller größeren Tierschutzorganisationen. Das bedeutet, dass 95 bis 96 Cent von jedem Euro direkt bei den Tieren ankommen. Unser Ziel ist, mit dem Geld unserer Spender das Optimum für die Tiere zu erreichen.
Liebe Tierfrendinnen, liebe Tierfreunde, der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt e.V.), gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Seine historischen Wurzeln reichen bis in das Jahr 1922 zurück. Im zweiten Weltkrieg wurde der Verein zunächst aufgelöst und 1952 neu geggründet mit dem Ziel, Tieren eine Stimme zu geben und ihen Schutz in der Gesellschaft zu verbessern. Der bmt ist im Laufe der Zeit stetig gewachsen und beteibt heute bundesweit zehn Tierheime und elf Geschäftsstellen, die durchschnittlich 5000 bis 7000 Tiere pro Jahr in Deutschland aufnehmen. Darüber hinaus unterstützt der bmt seit über 25 Jahren vier feste Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien mit insgesamt durchschnittlich 1500 Bestands- und Aufnahmetieren im Jahr. Dies alles war und ist nur möglich, weil tierliebe Menschen den bmt mit Spenden und ehrenamtlicher Unterstützung zur Seite stehen. Die Einnahmen aus der Tiervermittlung und durch öffentliche Gelder, werden noch nicht einmal 25 % der Kosten gedeckt. Aber auch die Spenden, hätten den Verein nicht zu dem werden lassen, was er heute darstellt. Nahezu 50% der Einnahmen stammen aus Testamenten. Und insbesondere mit diesen Einnahmen, können Vorraussetzungen für ein besseres Leben für die Tiere geschaffen werden. Sei es durch die Aufnahme in ein bmt-Tierheim, oder durch die tierschutzpolitische Arbeit des bmt in der Nutztierhaltung. Ohne die Nachlässe wären Neubauten der Tierheime nahezu ausgeschlossen und es würde Tierheime, wie das Tierheim Bad Karlshafen oder das Tierheim Bergheim gar nicht geben. Aus diesem grunde möchten wir Sie auf den folgenden Seiten ausführlich über das Thema Testamente informieren. 2. Wer erbt ohne gültiges Testament? Immer dann, wenn jemand keine Regelung seiner Erbfolge trifft, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dann wird unmittelbar durch die gesetzliche Regelung bestimmt, wer Erbe wird. Das können Ehegatten, Lebenspartner oder letztenendlich der Staat sein. Übersicht: Zur Orientierung können Sie hier sehen, wer Ihr Erbe wäre, sofern Sie nichts anderes verfügen (Es erbt immer der Ranghöhere in der Liste) 1. Ehepartner(in) oder eingetragene(r) Lebenspartner(in) 2. Verwandte 1. Ordnung: Kinder=> Enkel=> Urenkel 3. Verwandte 2. Ordnung: Eltern=> Geschwister=> Nichten, Neffen 4. Verwandte 3. Ordnung: Großeltern=> Tanten/Onkel=> Cousinen, Cousins Falls jemand keine Verwandten hat und auch nicht verheiratet oder verpartnert ist, wird der komplette Nachlass vom Staat übernommen. Wenn Sie selbst entscheiden wollen, was mit Ihren zu Lebzeiten erarbeiteten Vermögen geschehen soll, müssen Sie ein Testament errichten und darin Ihren letzten Willen dokumentieren. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille auch Erfüllung findet. Es gibt jedoch ein gesetzliches Pflichteilrecht. Hier ist geregelt, dass Kinder, Ehegatten und die Eltern des Erblassers einen Pflichteilanspruch in Höhe des halben Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils haben, auch wenn Sie nicht im Testament bedacht sind. 3. Verschiedene Arten des Testamentes Egal, in welcher Form Sie Ihren letzten Willen aufstzen, ist es wichtig, dass Sie eindeutig den Erben bestimmen und die Testamentsabwicklung klar geregelt ist. Hier kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Testamentsvollstreckung, die auch sehr teuer werden kann. Wenn Sie ein altes Testament ändern möchten, können Sie dies im neuen Testament widerrufen, oder auch Ergänzungen zum vorherigen Testament verfassen. Privatschriftliches Testament Diese Testament muss vom Erblasser selbst handschriftlich (nicht mit Schreibmaschine, PC oder von einer anderen person) verfasst und unterschrieben sein. Da ein neueres Testament das ältere Testament ganz oder teilweise aufheben kann, müssen Ort und Datum der Niederschrift ebenfalls handschriftlich angegeben werden. Die eigenhändige Unterschrift am Schluss mit mit Vor- und Zunamen erfolgen, um Verwechslungen auszuschließen. Achten Sie darauf, die von Ihnen bedachten Erben eindeutig zu benennen, also Vor- und Zunamen, sowie möglichst Geburtsdatum bei Privatpersonen, und eine genaue Bezeichnung und Anschrift der Organisationen, damit Verwechslungen vermieden werden. Besonderheit beim bmt: Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. ist der gesetzliche Träger aller Tierheime und Geschäftsstellen des bmt. Die Tierheime können somit rechtlich nicht eigenständig erben. daher sollte immer folgende Formulierung gewählt werden: Beispiel: Zu meinem Alleinerben bestimme ich den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln, mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Tierheim / die Geschäftsstelle in .............. des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen. Da alle unsere Tierheime seperate Konten haben und eigenständig über Gelder verfügen, ist so sichergestellt, dass das Erbe entsprechen der Bestimmung verwendet wird. das gilt ebenso bei der Bestimmung eines besonderen Verwendungszweckes. So war beispielsweise eien Erbschaft in Baden-Württemberg mit der Auflage verbunden, ein Tierheim in Baden-Württemberg zu errichten, und so ist das heutige Tierschutzzentrum Pfullingen entstanden. Notarielles Testament Ein notarielles Testament wird von einem Notar Ihrer Wahl erstellt und beurkundet. Vor der Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügung ist der Notar verpflichtet, Sie als Erblasser bei der Abfassung Ihres Testaments umfassend zu beraten, so dass Ihre Wünsche rechtlich korrekt zum Ausdruck kommen. Vorteilhatf ist, dass ein notarielles Testament einen Erbschein ersetzen kann, und der Erbe nach Testamentseröffung sofortige Handlungsmöglichkeiten hat. Nachteilig ist, dass ein solches Testament kostenpflichtig ist. Je nach Vermögenswet zwischen 165,-- und 1050,00 Euro. Gemeinschaftliches Testament Hier besteht die Möglickeit für Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner, ein privatschriftliches oder notarielles Testament zu errichten. Beim privatschriftlichen Testament muss dieses von einem Partner handschriftlich verfasst, und dann von beiden Partnern mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Das Notarielle gemeinschaftliche Testament wird von einem Notar verfasst und ist kostenpflichitg. Zu beachten ist, dass die gemeinsam getroffenen Verfügungen nur gemeinsam von beiden partnern geändert werden dürfen. Ist dies nicht gewünscht, soll also der überlebende Partner die Möglichkeit haben, das Testament zu ändern, muss dies entsprechend im Testament vermerkt werden.Bei einer Scheidung, oder Trennung der eingetragenen Lebenspartner, wird das gemeinschaftliche Testament unwirksam. Erbvertrag Der Erbvertrag stellt eine Möglichkeit dar, auch mit einer Person, mit der ein gemeinschaftliches Testament nicht geschlossen werden kann oder soll, eine Regelung über den verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem tod zu treffen. Ein Erbvertrag muss allerding immer von einem Notar beurkundet werden. Die in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen sind für den Erblasser bindet und können nicht einseitig wieder aufgehoben werden. 4. Formen und Zuwendung Sie können dem bmt als Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer einsetzen und so die Weiterführung unserer Arbeit unterstützen. Es ist auch möglich, einzelne oder allen Bedachten in Ihrem Testament eine Auflage zu erteilen. So kannz.B. ein Vermächtnis mit der Auflage der Betreuung Ihres Hausteires verbunden werden oder der Erbe kann verpflichtet werden, für Ihren Vierbeiner ein gutes neues Zuhause zu finden und die anfallenden Versorgungs- und Tierarztkosten aus dem Nachlass zu bezahlen. Erbe Der Erbe tritt als Rechtsnachfolger in allen Rechten und Pflichten des Erblassers ein, d.h. er bekommt alles, was dem Verstorbenen gehört hat-also das gesamte Vermögen, aber auch alle eventuellen bestehenden Verbindlichkeiten/Schulden. Vermächtnis Ist die Zuwendung einer einzelnen besstimmten Sache, z.B. eines Geldbetrages, eines Wertpapierdepots, eines besonderen Schmuckstücks, einer Immobilie ect. gewollt, so wird der Begünstigte nicht selbst Erbe hinsichtlich des Gegenstandes, sondern bekommtnur einen Anspruch gegen den Erben. Der Ebe ist verpflichtet, die ihm auferlegten Vermächtnisse zu erfüllen, also den zugewandten Gegenstand an den Begünstigten auszuhändigen. 5. Formulierungsbeispiele Der bmt als Alleinerbe Hiermit erkläre ich.........., wohnhaft in.........., Folgendes für den Fall meines Todes: Zu meinem Alleinerben bestimme ich den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln mit Sitz in Köln. Mein Vermögen ist ausschließlich für satzunggemäße Aufgaben des vereins zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Tierheim in .............des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen. Der bmt als Miterbe Hiermit erkläre ich........., wohnhaft ............, Folgendes für den Fall meines Todes: Als Miterben zu gleichen Teilen setze ich ein: Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelfelder Hardt, 51069 Köln mit Sitz in Köln und ......xyz. Mein vermögen ist ausschließlich für satzunggemäße Aufgaben des Vereins zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Tierheim in ......... des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen. Weitere Miterben sind...................... Der bmt als Vermächtnisnehmer Hiermit erkäre ich.........., wohnhatf ............, Folgendes für den Fall meines Todes: Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder HArdt, 51069 Köln mit Sitz in Köln erhält als Vermächtnis............mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Tierheim in ...........des Bunde gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen. Tierbetreuung regeln In jedem Testament können Sie einsetzen Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. wird verpflichtet, meinTier/ meine Tiere bis zu dessen/ deren Lebensende unterzubringen und zu betreuen. Dies ist für alle Tierheime und Geschäftsstellen des bmt e.V. jedoch ohnehin eine Selbstverständlichkeit. 6. Aufbewahrung Das von einem Notar errichtete öffentliche Testamen wird von diesem grundsätzlich an das Nachlassgericht zur amtlichen Verwahrung gegeben. Aber auch für Ihr privatschriftliches Testament empfiehlt sich in jedem Fall die (meist kostengünstige) amtliche Verwahrung. Somit ist sichergestellt, dass es aufgefunden wird und nicht in unbefugte Hände fällt. Jedes hinterlegte Testament wird im Zentralen Testamentregister erfasst. Dadurch ist gewährleistet, dass das Testament nach dem Tod eröffnet wird und die darin enthaltenen Wünsche den Beteiligten zugehen. Falls eine Hinterlegung beim Nachlassgericht nicht gewünscht ist, empfiehlt es sich, eine Person Ihres Vertrauens über Ort der Aufbewahrung zu informieren, damit das Testament zu gegebener Zeit sicher gefunden wird. Es besteht ebenfalls die Möglickeit, das Testament in einem unserer Tierheime zu hinterlegen, wenn wir als Erbe oder Miterbe bedaacht sind. 7. FAQ Wie erfährt der bmt, dass der Erblasser verstorben ist? -ist das Testament hinterlegt, erhält das zuständige Nachlassgericht vom Zentralen Testamentsregister eine NAchricht über den Sterbefall und das hinterlegte Testament -sollte eine Privatperson ein Testament finden oder es in verwahrung haben, so ist diese verpflichtet es unmittelbar nach Kenntnis über den Sterbefall beim Nachlassgericht einzureichen. -das Nachlassgericht eröffnet dass das Testament und der Inhalt wird allen bedachten Personen zugesandt. -je nach gerichtsstandort kann dies zwischen einem und vier Monaten dauern. Daher sollten Sie immer auch eine vertraute Person informieren oder im Falle eines Vorsorgevertrages bei einem Bestattungsunternehmen mit diesem vereinbaren, dass der erbe frühzeitig informiert wird, um schnell alles Wichtige in Ihrem Sinne zu regeln. Wer kümmert sich um die Bestattung? Da bis zur Testamentseröffnung immer zwischen vier Wochen und vier Monaten vergehen, ist es wichtig, dies seperat zu klären. Sind keine Angehörigen oder Freunde da, die sich darum kümmern können, sollten Sie den Erben über Ihre Wünsche informieren und sicherstellen, dass dieser unmittelbar über Ihr Ableben informiert wird. Alternativ kann man auch einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen, in dem alles gereget wird. Wer kümmert sich um die Grabpflege? Da die Wünsche hierzu sehr unterschiedlich sind, sollten Sie in Ihrem Testament festlegen, was genau Sie hier wünschen. Der bmt beauftragt dann in der Regel eine ortsansässige Friedhofsgärtnerei mit der Wahrnehmung und kontrolliert die Umsetzung. Wer kümmert sich um die Wohnungauflösung? Die Wohnungsauflösung wird je nach Verfügung im Testament auch von bmt übernommen. In der Regel können wir unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter einbinden. Kleinere, geringwertige Haushaltsgegenstände werden wir auf dem Flohmarkt anlässlich unsere Tierheimfeste verkaufen. Wertvolle Gegenstände wie beispielweise Schmuck, Bilder ect., müssen wir bewerten lassen, um auch diese dann entsprechend dem tatsächlichen Wert zu veräußern. Immobilien werden zunächst von einem neutralen Sachverständigen bewertet. Der Verkauf erfolgt über einen Makler oder ein Inserat gegen Höchstgebot. Dies stellt sicher, dass wir den höchstmöglichen Erlös erzielen und so Ihren letzten Willen für die Tiere effizient umsetzen. Sollten Sie bestimmte gegenstände an freunde oder Verwandte vergeben wollen, sollten Sie dies im Testament entsprechend vermerken. Was passiert mit meinen Haustieren nach meinem Ableben? Tiere können in einem Testament nicht bedacht werden, da diese rechtlich als Sache betrachtet werden. Von daher müssen besondere Regelungen in Testament gettroffen werden. So kann z.B. verfügt werden, dass eine Privatperson ein Vermächtnis bekommt, welches an die Auflage der Übernahme und Versorgung der Tiere geknüpft ist. Es empfiehlt sich hier auch ein Kontrollinstrument wie den vertrauten tierarzt einzusetzen, um sicherzustellen, dass die Tiere auch weiterhin gut versorgt werden. Auch der bmt übernimmt selbstverständlich gerne Ihre Tiere. Hier gibt es die Möglichkeit, dass Tiere an liebevolle Menschen weitervermittelt (selbstverständlich wird auch lebenslang kontrolliert) oder die Tiere in einem Tierheim oder Gnadenhof unterbringt. Durch unsere neuen Tierschutzhöfe in Bad Karlshafen und Ering haben wir inzwischen auch die Möglichkeit, Großtiere in bmt-eigenen Einrichtungen aufzunehmen und zu versorgen. In Pfullingen verfügen wir über eine Reptilienstation und Papageienvollieren. Bitte notieren Sie Gewohnheiten Ihres tieres (Art des Futters, Zeitpunkt des Fütterns, Allergien, Krankheiten, charakterliche Besonderheiten ect.) auf einem Zettel und hinterlegen Sie diesen gemeinsam mit den Impfpässen an einer leicht auffindbaren Stelle in Ihrer Wohnung. Hinterlegen Sie bei Nachbarn oder anderen vertrauenswürdigen personen eine Nachricht, dass der bmt im Norfall sofort informiert wird und berechtigt ist, Ihre Tiere in seine Obhut zu nehmen. Eine Verfügung werden wir allerdings nicht erfüllen: Die Eischläferung eines Tieres nach dem Tod des Besitzers. Dies verstößt gegen das Tierschutzgesetz und unserer Auffassung von Tierliebe. Es gibt mehrere Testamente-welches ist gültig? Ein neus Testament ersetzt das vorherige. Gültig ist damit immer das zuletzt verfasste Testament. Warum einen gemeinnützigen Verein wie den bmt e.V. im Testament einsetzen? Bei gemeinnützigen Vereinen fallen keine Erbschaftssteuern an. Das Erbe, bzw. Vermächtnis kann zu 100% für den verfügten Zweck eingesetzt werden. 8. Ein Versprechen zum Schluss Der bmt ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und wird neben der jährlichen Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer auch noch einmal von Wirtschaftsprüfern des Deutschen Spendenrat überprüft. Der bmt e.V. und seine ihm angeschlossenen Tierheime und Geschäftsstellen gehen sehr verantwortlich mit den uns zur Verfügung stehenden Einnahmen um. Bei uns gehen nur 4% bis 5% der Einnahmen für Verwaltungs- und Werbungskosten ab. Das ist mit großem Abstand der niedriegste Wert aller größeren Tierschutzorganisationen. Das bedeutet, dass 95 bis 96 Cent von jedem Euro direkt bei den tieren ankommt. Das war und ist immer unser Ziel gewesen: Mit dem Geld unserer Spender das Optimum für die Tiere zu errreichen. Wir sind uns sehr bewusst, dass die Menschen für das Geld, welches uns vererbt wird, Ihr Leben lang schwer gearbeitet haben und mit diesem Wissen gehen wir auch sehr verantwortlich uns sparsam mit diesem geld um, um Ihrem letzten Willen und Ihre Erwartungen zu erfüllen. Bei Fragen rund um das Thema Testament stehen Ihnen der bmt-Vorstand, unsere Beiratsmitglieder und Geschäftsstellenleiter sowie unsere Tierheimleiter gerne zur Verfügung. Bei juristischen Fragen vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu unserem juristischen Beirat.
Weitere Informationen sowie rechtsgültige Formulierungshilfen finden Sie auch in der vom bmt veröffentlichten Broschüre „Tieren helfen – Über das Leben hinaus“.
Der bmt hat am 30. Mai 2017 als einer der ersten Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates das neue Spendenzertifikat verliehen bekommen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Spenden genau dort ankommen, wo sie hinsollen – bei den Tieren.
Wenn Sie uns Ihre Anschrift mitteilen, senden wir Ihnen selbstverständlich gerne eine Spendenbescheinigung zu. Melden Sie sich in dem Fall bitte per Mail an tierheim-hage@t-online.de bei uns
Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt – Ein Vorteil auch für Sie, denn Ihre Spende ist dadurch steuerlich absetzbar.
So spenden Sie Sachen
Auch Sachspenden sind bei uns herzlich willkommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht alles an Sachspenden annehmen können, sondern nur die Dinge, die wir tatsächlich auch benötigen und die in einem intakten Zustand bzw. neuwertig sind.
Wir benötigen:
- -Handtücher, Bettwäsche und Decken, diese müssen maschinenwaschbar sein.
- -Futternäpfe
- -Halsbänder, Geschirre und Leinen und sehr gerne auch Sicherheitsgeschirre.
- -Nass- und Trockenfutter für Hunde.
- -Nass- und Trockenfutter für Katzen
- -Leckerlis für Hunde und Katzen
- -Feliway für Katzen
- -Spielzeug für Hunde und Katzen
- -Katzenstreu, gerne Cat’s Best, aber auch jedes andere Katzenstreu
- -Unterlagen für unsaubere oder kranke Tiere
- -Medikamente
- -Einmal Handschuhe
- -Waschmittel und Weichspüler
- -Allesreiniger, Spülmittel, Besen, Handfeger, Wischer, Glasreiniger und vieles mehr
- -gut erhaltene Garten Geräte, Werkzeuge können wir ebenfalls immer gut gebrauchen
- -Funktionstüchtige Waschmaschine und Trockner
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Möbel, Matratzen, Kopfkissen, Sofakissen, Teppiche, Gartenstuhlauflagen keine Verwendung haben.
Danke für Ihre Unterstützung!
Eine Übersicht unserer aktuellen und immerwährenden Wünsche finden Sie auf unserer Amazon-Wunschliste.
Sie können Artikel von der Liste bestellen und direkt an uns liefern lassen. Oder aber sie dient Ihnen als Inspiration, denn selbstverständlich können unsere Wünsche auch offline und in anderen Läden erfüllt werden!
So spenden Sie Zeit
Gemeinsam schaffen wir mehr!
Egal ob Sie Futtermittellieferant, Dachdecker oder Designer sind - Wir sind über fachkundige Unterstützer aus verschiedensten Branchen dankbar!
Können Sie uns
- bei einem Bauprojekt unterstützen?
- bei der Öffentlichkeitsarbeit unter die Arme greifen?
- Essen und Getränke für unsere Veranstaltungen zu günstigen Konditionen bereitstellen?
- gute Preise für Druck- & Design-Arbeiten anbieten?
Wenn auch Ihre Firma sich zum Tierschutz bekennt und uns unter die Arme greifen möchte, zögern Sie nicht uns mit Ihrer Idee zu kontaktieren!
Tierheim-hage@t-online.de | oder Telefonisch unter 04938-425
Vielen lieben Dank
Neben dem Gassigehen mit unseren Tierheimhunden gibt es viele weitere Möglichkeiten sich ehrenamtlich zu engagieren, um uns und unseren Tieren zu helfen:
Zeigen Sie handwerkliches Geschick!
Hämmern und Werkeln gehören in der Regel nicht zu unseren Steckenpferden, dabei sitzt hier regelmäßig die ein oder andere Schraube locker. Wenn Sie einen Hammer halten können und bei Bedarf auch mal unkonventionelle Wege bei der Behebung eines handwerklichen Problems gehen, freuen wir uns auf Ihre Zuschrift!
Helfen Sie uns bei Veranstaltungen!
Um unser Sommerfest zu einem echten Highlight zu machen, sind wir auf Hilfe von außen dringend angewiesen. Ob als Kuchenbäcker*innen, Zeltauf- und wieder -abbauer*in oder als eigener Programmpunkt - Bringen Sie sich und Ihre Vorschläge ein, wir freuen uns auf Ihr Dabeisein und Mitwirken!
Gassigeher
Das Gassigehen gehört neben der Fütterung für unsere Tierheimhunde zu den Highlights des Tages. Ob bei Regen oder Sonnenschein, sie freuen bei jedem Wetter über einen Spaziergang. Daher suchen wir verantwortungsbewusste Tierfreunde, die Zeit und Lust haben, sich ehrenamtlich mit unseren Vierbeinern zu beschäftigen. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass man sich im Vorfeld gut überlegt, ob man bereit ist, diese Tätigkeit regelmäßig und langfristig auszuüben. Unser Ziel ist es, dass möglichst alle Hunde jeden Tag mindestens einmal spazieren gehen.
Wenn Sie im Tierschutz aktiv werden wollen, Hunde lieben, aber aktuell keinen eigenen Hund halten können, ist das Hundeausführen im Tierheim eine wunderbare Alternative für beide Seiten. Im Tierheim Hage sitzen im Durchschnitt ca. 35 Hunde, die sich über diese willkommene Abwechslung freuen.
Zum Ausfüllen des 'Personalbogens' benötigen wir Ihren Personalausweis.
Wir bzw. unsere Hunde freuen sich auf viele engagierte Hundefreunde, die regelmäßig und zuverlässig zum Spazierengehen kommen!
Die Gassigehzeiten sind von Donnerstag bis Montag jeweils von 9 bis 12 Uhr.
Danke
...sagen wir allen, die uns ehrenamtlich unterstützen und unsere Tierschutzarbeit erst ermöglichen. Es ist großartig, dass wir nicht alleine sind und alle ein gemeinsames Ziel haben:
Tieren in Not zu helfen!
Ohne die Hilfe der zahlreichen Ehrenamtlichen wäre unsere tägliche Arbeit mit und für die Tiere gar nicht möglich.